Die Schwangerschaft ist eine Lebensphase mit speziellen Anforderungen.
Auf die individuellen Bedürfnisse jeder Frau bedarfsgerecht einzugehen, ist mir ein besonderes Anliegen.
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Hebammenbetreuung:
Sobald ein Verdacht auf eine Schwangerschaft vorliegt, kann die Feststellung der Schwangerschaft durch eine Hebamme erfolgen.
Gerne übernehme ich, auch im Wechsel mit dem betreuenden Gynäkologen, die Vorsorgeuntersuchungen nach Mutterschaftsrichtlinien.
Unabhängig davon können Beratungsgespräche vereinbart und bei auftretenden Beschwerden Hilfe geleistet werden.
